Commission europeenne, B-]049 Bruxelles/ Furopese Commissie. B-[049 Brussel - Belgien. Telefön: (32-2) 299 l l I I,

EUROPA ISCHE KOMMISSION Unternehmen und Industrie



Brüssel, den 25/03/2011

BERNDSTÛRMER
Väta Gård. Helgarö
645 92 STRÄNGNÄS
SUEDE

Sehr geehrter Herr STÛRMER

hiermit bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 27/02/2011, das als Beschwerde unter dem Aktenzeichen CHAP(2011)0087 (bitte bei jedem Schriftwechsel angeben) registriert wurde. Die Zuteilung dieses Aktenzeichens besagt noch nicht, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird.

Ihre Beschwerde wird von den Dienststellen der Kommission auf der Grundlage des einschlägigcn EU-Rechts geprüft. Sie werden vom Ergebnis dieser Prüfung und Ober den Verlauf eines etwaigen Vertragsverletzungsverfahrens persönlich unterrichtet. Inzwischen können Sie sich mit der zuständigen Dienststelle Unternehmen und Industrie Ober folgende elektronische Postanschrift in Verbindung setzen: ENTR-CHAP@ec.europa.eu.


Sie haben die Wahl zwischen vertraulichen und einer nicht vertraulichen Behandlung Ihrer Beschwerde. „Nicht vertraulich" bedeutet, dass Sie die Kommissionsdienststellen ermächtigen, Ihre Identität bei etwaigen Kontakten mit den Behörden des Mitgliedstaats, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, zu offenbaren und ihnen Ihr Schreiber zu übermitteln. Solange Sie nicht mittels des Beschwerdeformulars oder eines anderen Schreibens mitgeteilt haben, für welche Behandlung Sie sich entschieden haben, gehen die

i Kommissionsdienststellen davon aus, dass Sie eine vertrauliche Behandlung der Beschwerde wünschen. Daher ist jedoch zu bedenken, dass die Offenbarung Ihrer Identität in manchen Fällen tilt die Bearbeitung der Beschwerde unumgänglich rein kann.

Es werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben, auch dann nicht, wenn die Kornmission bcschliesst, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten,

Im Ûbrigen ist es in Ihrem Interesse, die einzelstaatlicher Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen, die im Allgemeinen eine direktere und stärker an Ihren persönlichen Bedürfnissen ausgerichtete Wahrnehmung Ihrer Rechte gestalten. Schadenersatz können Sie beispielsweise nur bei den einzelstaatlichen Gerichten erwirken. Da die einzelstaatlichen Rechtsbehelfe zudem Fristen unterliegen, besteht die Gefahr, dass Sie Ihrer Rechte auf einzelstaatlicher Ebene verloren gehen, wenn Sie sie nicht rasch geltend machen.

Ich darf Sie ferner auf die Anlag verweisen, die einige wichtige Angaben zum Vertragsverletzungsverfahren enthält.

Mit freundlichen Grüssen

IanFRASER Sachbearbeiter


Anlage 1: Erlauterungen zum Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht eachtung des

EU-Rechts